Das Testament – selbst verfassen oder beim Notar aufsetzen?

Für das Testament empfiehlt sich in der Regel der Gang zum Notar. So sind Sie auf der sicheren Seite und können sich darauf verlassen, dass Ihr letzter Wille im Sterbefall direkt dem zuständigen Nachlassgericht übermittelt wird.

Alternativ dazu können Sie Ihr Testament auch selbst verfassen. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Der letzte Wille sollte handschriftlich verfasst sein.
  • Es müssen Ihr vollständiger Name, Datum und Unterschrift enthalten sein.
  • Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte befinden und volljährig sein.
  • Das Dokument sollte an einem Ort verwahrt werden, wo es im Sterbefall leicht gefunden wird.

Fragen zum Erbrecht und zum Testament richten Sie bitte an Ihren fachkundigen Rechtsanwalt oder Notar.

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